Gefahrgutvorschriften
Der Transport gefährlicher Güter auf der Straße wird in Deutschland durch nationale und internationale Vorschriften geregelt. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen.
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
- Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
- Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
- Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV)
Entsorgung
Zolltarifnummern
Was sind Zolltarifnummern?
Bei allen Geschäftsvorgängen mit Lieferung in das Nicht-EU-Ausland (Drittland) werden Produkte mit der Zolltarifnummer identifiziert. Aufgrund der Codierung sind Waren (Dienstleistungen sind ausgeschlossen) in nahezu jedem Land von der Zollbehörde eindeutig zuzuordnen, somit kann der Zoll eine steuerliche Erfassung vornehmen oder Statistiken zu Warenströmen erstellen. Ohne eine Zolltarifnummer ist eine Ausfuhr (Lieferung) in ein Nicht-EU-Land nicht möglich. Zolltarifnummern haben ihren Ursprung im harmonisierten System zur Bezeichnung und Codierung von Waren der UN und sind innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) angehörigen Staaten beinahe weltweit gültig.
Wozu brauche ich Zolltarifnummern?
Wenn Ware in Drittländer (Länder außerhalb der EU, auch in die sogenannten EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) versendet werden soll, so muss dies dem deutschen Zoll ab einem Warenwert von 1.000 € bzw. ungeachtet vom Wert ab 1.000 kg mit einem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und einer Proforma - Rechnung mitgeteilt werden. Bei einem Warenwert unter 1.000 € und bis 1.000 kg reicht allein die Proforma - Rechnung mit den entsprechenden Zolltarifnummern. Die Ware muss dem Zoll zusammen mit den Papieren vorgeführt werden.
Abweichend dazu ist die sogenannte Gestellung (Vorführung des Materials beim Zollamt) außerhalb des Amtsplatzes mit Genehmigung des zuständigen Zollamtes möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Zollamt über die sogenannten dazu benötigten Bewilligungen.
In welchen Ländern sind Zolltarifnummern gültig?
Die Zolltarifnummern des harmonisierten Systems (d.h. die ersten 6 Stellen) sind weltweit gültig.
Was sind statistische Warennummern?
Die statistische Warennummer ist bei den ersten sechs Stellen mit der Zolltarifnummer identisch und um zwei weitere Stellen erweitert. Mit ihrer Hilfe werden Waren codiert, um eine Meldung der Ausfuhr und Einfuhr von Waren innerhalb der EU an die Zollbehörden vorzunehmen. Anhand der statistischen Warennummer wird mit der INTRASTAT gemeldet, welche Menge an Waren innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ein- bzw. ausgeführt wurden.
Wo finde ich die Zolltarifnummern für Produkte der Firma Kemper System?
Wenden Sie sich hierzu bitte an Herrn Matthias Kirst (m.kirst@kemper-system.com).
Wo finde ich ein allgemeines Verzeichnis von Zolltarifnummern?
Im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik unter www.destatis.de oder unter www.zolltarifnummern.de
Hier können Sie anhand einer Kurzbeschreibung eine Zolltarifnummer aus dem Warenverzeichnis auswählen. Falls keine passende Zolltarifnummer zugeordnet werden kann, hilft der Kontakt zu Ihrem zuständigen Zollamt. Dort kann Hilfe bei der Einreihung erbeten werden.
Grundsätzlich tarifiert der Hersteller seine Produkte in das Warenverzeichnis ein und kann ihnen eine Zolltarifnummer für das gewünschte Produkt nennen.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne mit unserer Zoll- und Exportkontrollabteilung in Verbindung setzen:
Sie erreichen Herrn Matthias Kirst per E-Mail: m.kirst@kemper-system.com oder unter der Telefonnummer 0561-8295-5535.